
Der Notfallplan – Unverzichtbar für Familienunternehmen
Wie geht es beim plötzlichen Tod oder der Handlungsunfähigkeit des Unternehmers/Inhabers weiter mit dem Unternehmen?
Damit das Unternehmen möglichst reibungslos weiterlaufen kann und damit u.a. auch die Existenz des Ehepartners und der Kinder des Unternehmers gesichert ist, ist ein Notfallplan unabdingbar. Am besten ist dieser dann an einem Ort einer vertrauten Person, die in der Lage ist diesen dann auch den entsprechenden Personen, die nunmehr in die Verantwortung rücken müssen, vorzustellen.
Die Handlungsunfähigkeit des Unternehmers darf nicht zur Handlungsunfähigkeit des Unternehmens führen. Daher ist im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vorzusorgen, wer welche Kompetenzen in einem solchen Notfall erhält. Darüber hinaus müssen die nunmehr in der Verantwortung stehenden Personen mit den entsprechenden Hardware versorgt werden um Handlungsfähig zu bleiben (PIN, Vollmachten etc.).
Die Handlungsfähigkeit bezieht sich aber auch auf private Dinge des Unternehmers. Auch hierfür muss ggf. separat eine Vorsorgevollmacht vorhanden sein.
Wir empfehlen weiterhin eine ordentliche Dokumentation dieser Vollmachten. Wir empfehlen daher in der Regel drei Notfallordner. In einem haben Sie einen Leitfaden definiert, damit sichergestellt ist, dass die Entscheidungen der Bevollmächtigten in Ihrem Sinne getroffen werden. In einem weiteren haben Sie die Dokumente abgelegt, die für die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens wichtig sind und im dritten Ordner die Dokumente, welche für die Handlungsfähigkeit der Familie, Ihres Privatlebens von Nöten sind.
Was konkret in diese Ordner gehört, wie die Vollmachten ausgestaltet sind, wo die Ordner aufbewahrt werden etc. das sollten wir individuell besprechen und entsprechend Ihrer Bedürfnisse aufsetzen.